ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Origomundi

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „Lieferbedingungen“), welche Sie (nachfolgend: „Käufer“) durch Ihre Bestellung oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennen, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und der Firma Origomundi.

2. Vertragsschluss / Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang des fälligen Gesamtbetrages per Banküberweisung oder Lastschrift auf das Konto von Origomundi oder gegen Nachnahme.

2.2 Die Angebote von Origomundi sind freibleibend. Der Käufer gibt mit seiner Bestellung ein Angebot an Origomundi zum Abschluss eines Vertrages ab. Nach Eingang der Bestellung sendet Origomundi dem Käufer eine Empfangsbestätigung zu, die noch keine Annahme des Angebots darstellt, sondern lediglich der Information über den Bestelleingang dient. Ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Origomundi kommt vielmehr erst zu Stande, wenn Origomundi diesen durch eine zweite Email ausdrücklich bestätigt, spätestens aber wenn die bestellte Ware an den Käufer versendet und der Versand der Ware durch eine weitere Email bestätigt wird.

2.3 Die von Origomundi z.B. auf der Webseite zu den einzelnen Artikeln gemachten Angaben - wie z.B. Beschreibungen oder Abbildungen - dienen nur der Bestimmung der Waren, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

2.4 Angaben über Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass sie von Origomundi schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.5 Der Versand erfolgt, soweit keine Selbstabholung durch den Käufer am Artikelstandort ausdrücklich vereinbart wird, durch ein von Origomundi auszuwählendes Transportunternehmen an die vom Käufer bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Wenn das Transportunternehmen den Käufer beim ersten Zustellversuch nicht antrifft, hinterlässt es eine Nachricht. Scheitert die Zustellung auch nach einem wiederholten Zustellungsversuch oder holt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 7 Werktagen bei der Post- oder Abholstelle des Transportunternehmens ab oder verweigert der Käufer die Annahme der Ware, ist Origomundi zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.6 Origomundi ist berechtigt, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen.

3. Gefahrübergang
3.1 Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Verzögert sich die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr beim ersten Lieferversuch auf den Käufer über.
3.2 Ist der Käufer kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Waren an die den Transport durchführende Person auf den Käufer über.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise von Origomundi gelten ab Firma Origomundi. Alle Preise verstehen sich in ¤ /Euro exklusive Mehrwertsteuer. Ferner schließen sie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten für den Versand innerhalb der Europäischen Union ein.
4.2 Die Zahlung ist sofort nach Bestätigung der Bestellung durch Origomundi fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels ist Origomundi berechtigt, Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen, es sei denn Origomundi kann einen höheren Schaden nachweisen.
4.3 Für den Fall, dass der Käufer die Zahlung durch Lastschriftverfahren bewirken möchte, erklärt der Käufer mit seiner Bestellung: „Mit meinem Einverständnis zum Lastschriftverfahren ermächtige ich Origomundi, den Rechnungsbetrag meines Einkaufes von einem von mir angegebenen Konto einzuziehen. Gleichwohl weise ich hiermit mein bezogenes Kreditinstitut unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch Origomundi auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit Ansprüche gegen mich geltend gemacht werden können“.
4.4 Im Falle der Rücklastschrift ist der Käufer verpflichtet, dieses Origomundi unverzüglich mitzuteilen und binnen fünf Tagen nach der Rückgabe der Lastschrift den geschuldeten Betrag an Origomundi zu überweisen. Für Lastschriften, die aus vom Käufer zu vertretenen Gründen zurückgereicht werden, hat der Käufer Origomundi die entstandenen Kosten zu erstatten. Origomundi ist berechtigt, hierfür einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen, es sei denn, der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen. Bei Angabe der falschen Anschrift (Meldeadresse), Kontonummer oder sonstigen irreführenden Angaben, behält sich Origomundi rechtliche Schritte, bis hin zur Übergabe der Angelegenheit an die zuständige Staatsanwaltschaft, vor.
4.5 Die Höhe der Versandkosten ist abhängig von der Beschaffenheit des jeweiligen Kaufgegenstandes, weshalb die Kosten individuell mit dem jeweiligem Preis der Ware angegeben werden.

5. Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

6. Gewährleistung
Für die Ansprüche des Käufers gegen Origomundi wegen Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere begründen Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers hervorgerufen werden, keine Ansprüche des Käufers. Soweit es sich bei den verkauften Objekten um nicht neu hergestellte Kunstwerke handelt, ist zu beachten, dass diese gebrauchten, zum Teil sehr alten Kunstwerke, entsprechend ihrer ethnologischen Bedeutung und/oder ihrem Alter und/oder ihrer Herkunft und/oder ihrer Verwendung über zum Teil erhebliche Abnutzungen, Gebrauchsspuren und sogar Beschädigungen verfügen. Diese, die Authentizität des Objekts ausmachenden und dem Kunstwerk somit zum Zeitpunkt des Angebots innewohnenden Eigenschaften stellen keinen Mangel dar. Ist die verkaufte Sache eine gebrauchte Sache, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang.

7. Gewährleistung gegenüber Unternehmen
7.1 Ist der Käufer kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, gilt ergänzend zu den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen das Folgende:
7.2 Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer die Ware nach Übergabe unverzüglich überprüft und Origomundi Mängel unverzüglich nach Übergabe schriftlich mitteilt. Bei der Lieferung verborgene Mängel müssen vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
7.3 Stehen dem Käufer Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist Origomundi nach eigener Wahl zur für den Käufer kostenlosen Beseitigung des Mangels oder ersatzweiser Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits-, und Materialkosten, trägt Origomundi. 7.4 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

8. Haftung
8.1 Origomundi haftet unbeschränkt für durch Origomundi, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Für sonstige Schäden haftet Origomundi nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Origomundi ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Origomundi. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung und/oder Umgestaltung ist vor Eigentumsübertragung nicht zulässig, es sei denn, Origomundi erteilt ihr schriftliches Einverständnis.
9.2 Bei Be- oder Verarbeitung vom Käufer bereitgestellter und in dessen Eigentum stehender Waren, ist der Käufer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, ob durch eigene Verarbeitung und/oder durch Verarbeitung durch Dritte, Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist Origomundi auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
9.3 Ausschließlich bei Vertragsabschlüssen im kaufmännischen Verkehr gilt folgendes: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung von Origomundi gegen den Käufer im Eigentum von Origomundi. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch in Höhe des Rechnungswertes der Forderung von Origomundi an Origomundi ab. Origomundi nimmt die Abtretung hiermit an.

10. Widerrufs- und Rücktrittsrecht
10.1 Wenn der Käufer Verbraucher gem. § 13 BGB ist und das Vertragsverhältnis ein Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312 b darstellt, kann der Käufer den Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief), auch per Email, oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Der Widerruf ist zu richten an Origomundi, Ebertallee 19, 22607 Hamburg. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, bei Bestellung und/oder Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 312 d BGB.
10.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Für den Fall, dass Origomundi zur Erstattung der Kosten der Rücksendung gesetzlich verpflichtet ist, bietet Origomundi dem Käufer an, die Ware kostenlos abzuholen. Um einen Abholtermin zu vereinbaren wenden Sie sich einfach telefonisch oder per Email an Origomundi.
10.3 Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
10.4 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ernsthaft gefährdet, so kann Origomundi nach ihrer Wahl Vorauszahlung verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten, die Weiterverarbeitung einstellen oder vom Vertrag zurücktreten.
10.5 Falls Dritte, von denen Origomundi Verkaufsobjekte beziehen bzw. geliefert bekommen, ihren vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Lieferverpflichtungen, gegenüber Origomundi nicht nachkommen, zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis gem. Ziffer 1 dieser Lieferbedingungen geschlossen wurde und Origomundi den Käufer nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Origomundi gegenüber dem Käufer zum Rücktritt berechtigt (Selbstbelieferungsvorbehalt). Origomundi wird den Käufer in diesem Fall unverzüglich darüber informieren, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht, und etwaige gezahlte Kaufpreise unverzüglich erstatten.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Käufers werden selbst dann nicht Bestandteil und Inhalt des Vertrages, wenn der Käufer sie regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet.
Mit Unterzeichnung der Vertragsurkunde verzichtet der Käufer ausdrücklich gegenüber Origomundi auf eine Geltung seiner Geschäftsbedingungen; Origomundi nimmt diesen Verzicht an. 11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke des Vertrages.
11.3 Im kaufmännischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Origomundi ist. Der Sitz von Origomundi ist auch im nichtkaufmännischen Verkehr Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11.4 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.